Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing, einen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten haben, ist es wichtig, angemessen zu reagieren. Hier sind die Schritte, die Sie richtig unternehmen sollten:
Was ist Filesharing?
Filesharing bezeichnet die Aktivität in Internet-Tauschbörsen, bei der oft urheberrechtlich geschützte Dateien wie Audiodateien, Videos, Bilder sowie Programme, Bücher oder andere Textdokumente geteilt und ausgetauscht werden.
Urheberrechtliche Abmahnungen
In urheberrechtlichen Abmahnungen wird Ihnen vorgeworfen, geschützte Werke über Filesharing-Software verbreitet (also hochgeladen) zu haben. Weiterhin behaupten die Rechteinhaber, dass Ihnen dadurch ein (fiktiver) Schaden entstanden ist, den Sie nun begleichen sollen. Zusätzlich werden Abmahnkosten gefordert, die der Rechteinhaber als notwendig für die Durchsetzung seiner Rechte ansieht.
Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen
In Filesharing-Fällen hängt die Verteidigung immer von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab. In Abmahnungsfällen wird oft zwischen Täter- und Störerhaftung unterschieden:
- Der Täter ist derjenige, der die Urheberrechtsverletzung selbst begangen hat.
- Der Störer ist derjenige, der die Daten nicht selbst zum Download angeboten hat, sondern anderen dies ermöglicht hat, beispielsweise durch Verletzung von Belehrungspflichten.
Der Störer haftet für Anwalts- und Ermittlungskosten, jedoch nicht für Schadensersatzforderungen. In jedem Fall muss der Störer eine Unterlassungserklärung abgeben.
Der Anschlussinhaber haftet nicht automatisch als Störer
Der Anschlussinhaber ist zunächst derjenige, von dem der Rechteinhaber die Daten erhalten hat und daher die Abmahnung erhält. Die Störerhaftung tritt nur dann ein, wenn Pflichten verletzt wurden.
Die Frage, ob eine Pflichtverletzung vorliegt, hängt von den individuellen Umständen ab. Es gibt verschiedene Fallgruppen, die von der Rechtsprechung unterschiedlich behandelt werden, wie z.B.:
- Volljährige Familienmitglieder, die den Internetanschluss nutzen
- Minderjährige, die den Internetanschluss nutzen
- Anschlussinhaber in einer Wohngemeinschaft (WG)
- Gäste und Besucher, die den Internetanschluss nutzen
- Fälle, in denen das WLAN gehackt wurde
- Mieter, die den Internetanschluss nutzen
- Anschlussinhaber, die ein Hotel oder eine Ferienwohnung betreiben
- Anschlussinhaber, die ein Internet-Café betreiben
Falls Sie Unterstützung benötigen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, um Ihre spezielle Situation zu besprechen und eine angemessene Verteidigungsstrategie zu entwickeln.