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Rechtsanwalt Urheberrecht in Stuttgart und Saarbrücken

Individuelle Beratung und Kosteneffektive Lösungen

Beratung im Urheberrecht

Wir bieten umfassende und verständliche Beratungsleistungen im Bereich des Urheberrechts an. Das Urheberrecht ist ein äußerst spezielles Rechtsgebiet. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass Sie Ihre Rechte sowohl in Bezug auf den Schutz Ihrer Werke als auch auf die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen kennen.

Filesharing-Abmahnungen

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing, einen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten haben, ist es wichtig, angemessen zu reagieren. Hier sind die Schritte, die Sie richtig unternehmen sollten:

Was ist Filesharing?

Filesharing bezeichnet die Aktivität in Internet-Tauschbörsen, bei der oft urheberrechtlich geschützte Dateien wie Audiodateien, Videos, Bilder sowie Programme, Bücher oder andere Textdokumente geteilt und ausgetauscht werden.

Urheberrechtliche Abmahnungen 

In urheberrechtlichen Abmahnungen wird Ihnen vorgeworfen, geschützte Werke über Filesharing-Software verbreitet (also hochgeladen) zu haben. Weiterhin behaupten die Rechteinhaber, dass Ihnen dadurch ein (fiktiver) Schaden entstanden ist, den Sie nun begleichen sollen. Zusätzlich werden Abmahnkosten gefordert, die der Rechteinhaber als notwendig für die Durchsetzung seiner Rechte ansieht.

Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen 

In Filesharing-Fällen hängt die Verteidigung immer von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab. In Abmahnungsfällen wird oft zwischen Täter- und Störerhaftung unterschieden:

  • Der Täter ist derjenige, der die Urheberrechtsverletzung selbst begangen hat.
  • Der Störer ist derjenige, der die Daten nicht selbst zum Download angeboten hat, sondern anderen dies ermöglicht hat, beispielsweise durch Verletzung von Belehrungspflichten.

Der Störer haftet für Anwalts- und Ermittlungskosten, jedoch nicht für Schadensersatzforderungen. In jedem Fall muss der Störer eine Unterlassungserklärung abgeben.

Der Anschlussinhaber haftet nicht automatisch als Störer

Der Anschlussinhaber ist zunächst derjenige, von dem der Rechteinhaber die Daten erhalten hat und daher die Abmahnung erhält. Die Störerhaftung tritt nur dann ein, wenn Pflichten verletzt wurden.

Die Frage, ob eine Pflichtverletzung vorliegt, hängt von den individuellen Umständen ab. Es gibt verschiedene Fallgruppen, die von der Rechtsprechung unterschiedlich behandelt werden, wie z.B.:

  • Volljährige Familienmitglieder, die den Internetanschluss nutzen
  • Minderjährige, die den Internetanschluss nutzen
  • Anschlussinhaber in einer Wohngemeinschaft (WG)
  • Gäste und Besucher, die den Internetanschluss nutzen
  • Fälle, in denen das WLAN gehackt wurde
  • Mieter, die den Internetanschluss nutzen
  • Anschlussinhaber, die ein Hotel oder eine Ferienwohnung betreiben
  • Anschlussinhaber, die ein Internet-Café betreiben

Falls Sie Unterstützung benötigen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, um Ihre spezielle Situation zu besprechen und eine angemessene Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Hilfe bei Fotoklau

In Zeiten von Social Media ist es für Fotografen unerlässlich, ihre Werke online zu präsentieren, um wahrgenommen zu werden. Leider führt dies oft dazu, dass Betrachter die Fotos ohne Erlaubnis für verschiedene Zwecke verwenden, sei es für ihre eigenen Websites, zur Bewerbung ihrer Produkte oder einfach zur Verschönerung ihrer Internetpräsenz. Dabei wird häufig übersehen, dass Fotografen ihren Lebensunterhalt durch die Lizenzierung ihrer Fotos verdienen. Hier sind Ihre Rechte im Einzelnen:

  1. Unterlassungsanspruch: Wenn Sie feststellen, dass Ihr Foto ohne Erlaubnis verwendet wird, haben Sie das Recht, dagegen vorzugehen. Sie können zunächst einen Unterlassungsanspruch gegen den Verletzer geltend machen. Dies kann durch eine kostenpflichtige Abmahnung durchgesetzt werden. Falls der Verletzer keine Unterlassungserklärung abgibt, kann dieser Anspruch auch gerichtlich durchgesetzt werden, möglicherweise sogar im Eilverfahren.

  2. Schadensersatzanspruch: Nach § 97 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) steht dem Urheber ein Schadensersatzanspruch zu. Die Berechnung der Schadenshöhe kann auf verschiedene Weisen erfolgen. Beispielsweise kann der Verletzergewinn, der entgangene Gewinn oder eine fiktive Lizenzgebühr gefordert werden.

  3. Auskunftsanspruch: Ein Auskunftsanspruch ermöglicht dem Urheber, den Schadensersatz genauer zu beziffern, indem er Informationen zur Häufigkeit, Dauer und Art der Nutzung seines Fotos erhält.
  4. Anwaltskosten: Die Kosten für die Rechtsverfolgung, einschließlich der Abmahnkosten, sind grundsätzlich vom Verletzer zu tragen. Dies bedeutet, dass der Verletzer dem Urheber nicht nur Schadensersatz für die Nutzung des Fotos schuldet, sondern auch die Kosten, die der Urheber für die Durchsetzung seiner Rechte, einschließlich der Anwaltshonorare, aufgewendet hat.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Rechte dazu dienen, die Interessen und den Lebensunterhalt von Fotografen zu schützen. Wenn Sie feststellen, dass Ihre Fotos ohne Ihre Erlaubnis verwendet werden, sollten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, um Ihre Rechte durchzusetzen und angemessene Entschädigung zu erhalten. In vielen Fällen ist es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt für Urheberrecht zu wenden, um die beste Vorgehensweise in Ihrem konkreten Fall zu besprechen und Unterstützung bei der Rechtsdurchsetzung zu erhalten.

Urhebervertragsrecht: Lizenz- und Nutzungsverträge

Im Urhebervertragsrecht sind Lizenz- und Nutzungsverträge von großer Bedeutung. Der Urheber, der ein Werk erschaffen hat, kann sein Urheberrecht nicht übertragen, da er immer der Urheber bleibt. Um dennoch eine angemessene Vergütung zu erhalten, ist es ratsam, einen Vertrag abzuschließen, der die Nutzungsrechte am Werk und die dafür vorgesehene Vergütung regelt.

Ein solcher Vertrag sollte in der Regel bestimmte wichtige Bestandteile enthalten und so formuliert sein, dass mögliche Interpretationsunterschiede zwischen den Vertragsparteien minimiert werden.

Die wesentlichen Bestandteile eines solchen Vertrags sind:

  1. Regelungen zum Umfang der Rechteübertragung: Der Vertrag sollte klarstellen, welche Rechte der Urheber dem Vertragspartner überträgt. Dies kann beispielsweise das Recht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Modifikation des Werkes umfassen.

  2. Konkretisierung der Nutzungsarten: Der Vertrag sollte die verschiedenen Arten der Nutzung des Werkes genau definieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Dies könnte beispielsweise die Verwendung in gedruckten Medien, digitalen Plattformen oder in Werbekampagnen betreffen.

  3. Konkretisierung von Beschränkungen inhaltlicher, örtlicher und zeitlicher Natur: Es ist wichtig, Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung des Werkes festzulegen. Dies könnte die Begrenzung auf bestimmte Branchen, Regionen oder eine zeitliche Begrenzung beinhalten.

  4. Regelungen zur Höhe der Vergütung: Der Vertrag sollte klare Vereinbarungen über die Vergütung für die Nutzung des Werkes enthalten. Dies kann eine einmalige Zahlung, Lizenzgebühren oder andere Vereinbarungen umfassen.

  5. Klärung von Haftungsfragen: Der Vertrag sollte Haftungsfragen abdecken, falls es zu Streitigkeiten oder Problemen im Zusammenhang mit der Nutzung des Werkes kommt. Dies kann die Haftung für Urheberrechtsverletzungen oder Schäden regeln.

Durch sorgfältige und präzise Vertragsgestaltung können die Rechte und Interessen des Urhebers angemessen geschützt und eine faire Vergütung für die Nutzung seines Werkes sichergestellt werden.

Häufige Fragen (FAQ)

Das Urheberrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Rechte von Urhebern an ihren kreativen Werken schützt, wie z.B. Literatur, Musik, Kunstwerke und Software.
Ein Urheber hat das Recht auf die Urheberschaft am Werk, das Recht auf Veröffentlichung, das Recht auf Vervielfältigung, das Recht auf Verbreitung und das Recht auf öffentliche Wiedergabe seines Werkes.
In den meisten Ländern dauert der Urheberschutz das gesamte Leben des Urhebers plus eine bestimmte Anzahl von Jahren, die nach dem Tod des Urhebers verstreichen. Die genaue Dauer kann je nach Land variieren.
Eine urheberrechtliche Verletzung tritt auf, wenn jemand die urheberrechtlich geschützten Rechte eines Urhebers ohne dessen Erlaubnis verletzt, z.B. durch Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Verbreitung des Werkes.
Urheberrecht schützt eine breite Palette von Werken, darunter Literatur, Musik, Filme, Bilder, Software, Kunstwerke und mehr.
Urheberrechte entstehen automatisch, wenn ein Werk erstellt wird, aber zur besseren Durchsetzbarkeit und Dokumentation können Urheber ihre Werke registrieren und Copyright-Hinweise hinzufügen.
Strafen für Urheberrechtsverletzungen können Geldstrafen, Schadensersatzforderungen und sogar rechtliche Schritte wie Abmahnungen und Klagen beinhalten, je nach Schwere der Verletzung.
Ja, Urheber können ihre Rechte durch Lizenzverträge oder Übertragung auf andere Personen oder Organisationen übertragen, wobei sie bestimmte Rechte behalten können.
Das Urheberrecht schützt kreative Werke, während das Markenrecht den Schutz von Marken und Geschäftsidentitäten regelt. Beide Rechtsgebiete sind jedoch im Bereich des geistigen Eigentums angesiedelt.
Nutzer haben das Recht auf bestimmte Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke, wie z.B. die private Nutzung, die Nutzung für Bildungszwecke und die faire Nutzung, abhängig von den örtlichen Gesetzen.

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