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Rechtsanwalt Medienrecht

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Medienrecht - Das Recht von Fotos, Posts und Likes

Das Medienrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, das die Beziehung zwischen individuellen Rechten und Medieninhalten regelt. Es umfasst Aspekte des Presserechts, Rundfunkrechts, Filmrechts, Internetrechts und Urheberrechts. Mit dem Medienrecht kommen heute nicht nur Personen in Berührung, die beruflich mit Medien, der Presse oder dem Rundfunk befasst sind. Auch Privatpersonen können z.B. gegen das Urheberrecht, welches ein Teilbereich des Medienrecht ist, verstoßen, wenn sie fremde Inhalte ohne Erlaubnis des Rechteinhabers veröffentlichen. In einem solchen Fall drohen Abmahnungen und Klageverfahren. Daher ist es sowohl für Medienschaffende, als auch für Privatpersonen wichtig, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des Medienrechts vertraut zu machen. Mit unserer Erfahrung im Medienrecht stehen wir Ihnen bei allen rechtlichen Belangen immer Medienrecht zur Seite, um die bestmöglich zu beraten und zu vertreten.

Der Akt der Meinungsäußerung und die darauf folgenden Verstöße

Die Verbreitung von Meinungsäußerungen über digitale und analoge Medien ist grundsätzlich weitreichend von der Meinungsfreiheit geschützt. Allerdings gilt auch das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht schrankenlos. Neben Schmähkritik und Beleidigungen können auch wahrheitsgemäße Aussagen unzulässig sein. Etwa dann der Fall, wenn durch die Äußerung dass Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzt wird. Um festzustellen, ob eine Meinungsäußerung oder eine Tatsachenbehauptung zulässig ist, muss stets eine umfassende Abwägung der Betroffenen Rechte vorgenommen werden. Dabei werden Faktoren wie die Schwere der Beeinträchtigung und der Wahrheitsgehalt der Aussage berücksichtigt. Falls unzulässige Äußerungen über die Medien verbreitet werden, können zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Diese können sich auf die Unterlassung der Äußerung und Verbreitung, die Gegendarstellung oder die Richtigstellung/Widerruf beziehen. Zudem können auch Schadensersatzansprüche erhoben werden, beispielsweise wenn hate speech zu einem Umsatzrückgang führt. Darüber hinaus kann im Einzelfall auch ein Schadensersatzanspruch bzw. ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen z.B. wenn ein besonders schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vorliegt.

Grundsätzlich muss derjenige, der eine Tatsachenbehauptung aufstellt, darlegen und beweisen, dass die von ihm behauptete Tatsache der Wahrheit entspricht. Unter bestimmten Umständen kann sich jedoch die Beweislast umkehren.

Durch moderne Kommunikationsmittel und die fortschreitende Digitalisierung verbreiten sich hate speech, Hetze und Lügen schnell. Sind Sie Opfer solcher Methoden geworden? Wurden Sie aufgrund eines Posts im Internet verklagt? Als Rechtsanwälte für Medienrecht  haben wir Erfahrung mit der Verteidigung Ihrer Rechte im Internet.

Die Grenzen des Presserechts

Das Medienrecht umfasst verschiedene Teilbereiche, zu denen auch das Presserecht gehört. Die Presse wird dabei in einem weitreichenden Sinne verstanden und umfasst sowohl gedruckte als auch digitale Medien. Durch die Pressegesetze der Bundesländer werden bestimmte Vorgaben für die Presse festgelegt. Hierzu zählen unter anderem die Impressumspflicht, die Regelungen zur Verantwortlichkeit von Beiträgen und das Recht auf Gegendarstellung. Dabei können nicht nur die Autoren, sondern auch die Verbreiter der Beiträge zur Verantwortung gezogen werden.

Trotz der weitreichenden Pressefreiheit gibt es auch im Presserecht gewisse Grenzen. Falls Sie Opfer einer Negativberichterstattung wurden oder aufgrund eines Beitrags abgemahnt oder verklagt wurden, können wir Ihnen helfen. Als Rechtsanwälte für Presserecht stehen wir Ihnen mit Beratung und Vertretung zur Seite.

Urheberrecht: Schutz des geistigen Eigentums

Der Urheber ist die Person, die ein Werk erschafft. Das Urheberrecht schützt das Recht des Urhebers an seiner schöpferischen Leistung sowie dessen Recht, zu entscheiden, wie, wann und in welcher Form sein Werk verwertet werden soll. Reine Ideen sind nicht urheberrechtlich geschützt. Stattdessen muss der Urheber ein originelles Werk schaffen. Wenn mehrere Personen am Entstehungsprozess beteiligt sind, können sie das Urheberrecht gemeinsam innehaben. Die Urheberschaft an sich kann zwar nicht übertragen werden, aber die Verwertungsrechte können verkauft werden. Wenn jemand ein urheberrechtlich geschütztes Werk verwendet, ohne hierzu berechtigt zu sein, kann der Urheber Schadensersatz und Unterlassung verlangen. Insbesondere im Internet können Verstöße gegen das Urheberrecht leicht passieren, etwa indem ein fremdes Foto ohne Erlaubnis des Urhebers für eigene Zwecke verwendet wird.

Oft sind Urheber ratlos, wenn ihre Werke unberechtigt verwendet werden. Als Rechtsanwälte für Urheber- und Medienrecht klären wir darüber auf, welche Rechte Sie haben und was Sie beachten müssen, um nicht das Urheberrecht eines anderen zu verletzen.

Wir haben eine langjährige Praxiserfahrung und stehen Ihnen gerne zur Seite.

Als Rechtsanwälte im Bereich des Urheber- und Medienrechts wissen wir, wie wichtig es ist, rechtssicher in den Medien unterwegs zu sein. Dabei beraten und vertreten wir sowohl Influencer, Redakteure, Künstler, Musiker, Unternehmen als auch Privatpersonen mithilfe unserer langjährigen Praxiserfahrung. Wenn Sie uns Ihren Fall schildern, bieten wir Ihnen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Wir kümmern uns um Ihren Einzelfall und arbeiten vertraulich mit Ihnen zusammen. Wir übernehmen gerne die Korrespondenz mit anderen Parteien, Gerichten und allen weiteren Beteiligten. Gemeinsam versuchen wir, Ihre Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich umzusetzen. Wir setzen dabei in erster Linie auf außergerichtliche Streitbeilegung, beispielsweise durch Abmahnungen. Falls notwendig, sind wir jedoch auch bereit, Ihr Recht konsequent vor Gericht durchzusetzen.

Unsere Leistungen für Sie

Als Rechtsanwälte für Medienrecht bieten wir umfangreiche Beratung und Vertretung in verschiedenen Bereichen. Unsere Dienstleistungen umfassen unter anderem:

  • Ausspruch und Abwehr von Abmahnungen

  • Erstellung von Vertragstexten für Künstler, Autoren und sonstige Medienschaffende

Häufige Fragen (FAQ)

Das Medienrecht regelt den Umgang mit den Medien und ermöglicht es jedem, die Medien frei zu nutzen, um seine Meinung zu äußern oder sich zu informieren. Allerdings ist Vorsicht geboten, da das Teilen von Meinungen, Fotos oder Musik auch die Urheber- und Persönlichkeitsrechte anderer verletzen kann.
Das Medienrecht ist eine Rechtsmaterie, die aus verschiedenen Teilgebieten besteht, darunter das Urheberrecht, Telekommunikationsrecht, Presserecht und Rundfunkrecht. Es erfordert die Beachtung von verschiedenen Bundesgesetzen, Gesetzen der Bundesländer, europäischen Normen und weiteren Vorschriften.
Internetrecht bezieht sich nicht auf ein eigenes Rechtsgebiet, sondern umfasst alle Gesetze, die das Internet betreffen. Dies umfasst sowohl zivilrechtliche Vorschriften bezüglich der Verwertungsrechte als auch Vorschriften zur Impressumspflicht.

Es ist wichtig, nur Inhalte zu posten, an denen man die entsprechenden Rechte besitzt. Dazu gehören selbst erstellte Fotos, Musik oder Texte, bei denen der Autor oder Künstler das Urheberrecht hat und diese veröffentlichen darf.

Einige Werke stehen den Urhebern unter bestimmten Bedingungen zur gemeinfreien Verwendung zur Verfügung und dürfen daher gepostet werden.

Laut dem Grundgesetz (GG) hat die Presse das Recht auf Pressefreiheit. Dies beinhaltet die Freiheit zur Verbreitung von Druckerzeugnissen, die dafür geeignet und bestimmt sind. Die Presse darf Informationen beschaffen, verarbeiten und veröffentlichen, ohne dabei behindert zu werden. Dabei muss jedoch das Persönlichkeitsrecht anderer angemessen berücksichtigt werden.

Das Urheberrecht umfasst das Recht des Urhebers, sein Werk zu nutzen und zu verwerten. Es kann nicht übertragen werden, allerdings kann der Urheber die Verwertungsrechte an seinem Werk verkaufen. Gemäß dem Urhebergesetz (UrhG) erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Wenn eine rechtswidrige Verwendung, Verwertung oder Verbreitung das Urheberrecht verletzt, hat der Urheber das Recht, einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen. Es ist auch möglich, einen Schadensersatzanspruch zu erheben, um den entstandenen kommerziellen Schaden auszugleichen.

Wenn eine Person gegen das Urheberrecht oder das Persönlichkeitsrecht verstößt, können verschiedene rechtliche Schritte eingeleitet werden. Unter anderem könnten Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Es besteht auch die Option, eine Richtigstellung oder Widerrufung zu fordern. Darüber hinaus kann der Verstoß durch eine Abmahnung geahndet werden.

Auch als Privatperson haben Sie das Recht, gegen eine Urheberrechtsverletzung, eine Verletzung deines Persönlichkeitsrechts oder einen Verstoß gegen die Impressumspflicht vorzugehen. Hierbei stehen dir verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, wie zum Beispiel das Schreiben einer Abmahnung oder das Einleiten eines Klageverfahrens.

Wenn ein Foto von Ihnen veröffentlicht wurde, haben Sie mehrere Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Zunächst können Sie sich an die Betreiberplattform wenden und das Foto melden. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die Person, die Ihr Urheberrecht oder Persönlichkeitsrecht verletzt hat, abzumahnen und ein Klageverfahren auf Unterlassung einzuleiten.

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