Überregionale Anwaltskooperation Lawbyte in Stuttgart und Saarbrücken

Rechtsanwalt Markenrecht in Stuttgart und Saarbrücken

Individuelle Beratung und Kosteneffektive Lösungen

Markenanmeldung und Schutz von Marken

Eine Marke dient dazu, die Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer (konkurrierender) Unternehmen zu unterscheiden. Diese Kennzeichnung kann in Form eines Logos, eines Namens, eines Firmennamens oder einer Zeichenkette geschützt werden und fällt unter den Begriff des geistigen Eigentums.

Die Eintragung einer Marke gewährt dem Inhaber exklusive Rechte, ähnlich wie das Eigentum an einem physischen Gut. Der Markeninhaber hat das Recht, Dritten die Verwendung seiner Marke im geschäftlichen Kontext für die registrierten Waren und/oder Dienstleistungen zu untersagen.

Es gibt verschiedene Arten von Marken, zu den häufigsten gehören:

  • Wortmarken
  • Wort-/Bildmarken
  • Bildmarken
  • Hörmarken und Farbmarken

Der Inhaber einer solchen Marke kann sie nach Belieben nutzen, lizenzieren oder sogar verkaufen.

Als erfahrene Anwälte unterstützen wir Sie bei Ihrer Markenanmeldung. Dies beinhaltet insbesondere eine sorgfältige Prüfung der Eintragungsfähigkeit der Marke sowie die Durchführung einer Markenrecherche. Dies ist notwendig, da z.B. das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) nicht automatisch überprüft, ob die Marke bestehende Schutzrechte Dritter verletzt. 

Zusammengefasst:

Wir prüfen für Sie:

  • Ob Ihre Marke eintragungsfähig ist
  • Ob absolute oder relative Schutzhindernisse der Eintragung entgegenstehen

Wir unterstützen Sie:

  • Bei der Auswahl der geeigneten Markenart und Markenstrategie
  • Bei der Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses

Verteidigung gegen markenrechtliche Abmahnungen

Wenn jemand unbefugt eine fremde Marke verwendet, kann dies schnell zu kostspieligen rechtlichen Auseinandersetzungen führen. In markenrechtlichen Angelegenheiten beträgt der Streitwert selten weniger als 50.000 €, da oft ein erhebliches wirtschaftliches Interesse am Schutz der Marke besteht.

Der Hauptanspruch bei der Durchsetzung von Markenrechten ist der Unterlassungsanspruch. Dieser wird normalerweise außergerichtlich durch eine Abmahnung geltend gemacht. Wer eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung erhält, ist häufig überrascht und verunsichert. Jedoch ist nicht jede Abmahnung berechtigt. Daher ist eine rasche und fundierte Beratung unerlässlich, da sowohl der Abgemahnte als auch der Abmahner Fehler machen können, die schnell sehr kostspielig werden können.

Was ist eine markenrechtliche Abmahnung?

Eine markenrechtliche Abmahnung dient dazu den Verletzer auf die bestehende Markenverletzung hinzuweisen. außergerichtlich den Anspruch auf Unterlassung geltend zu machen, der sich normalerweise aus den §§ 14 und 15 des Markengesetzes ergibt. Es gibt viele verschiedene Arten von Verletzungshandlungen, die eine Markenverletzung darstellen können. Zum Beispiel kann die Verletzung in der Werbung für ein Produkt oder im Verkauf von Produkten liegen.

Der Markeninhaber fordert den vermeintlichen Verletzer auf, die markenverletzende Handlung umgehend einzustellen. In der Regel setzt er dem Verletzer eine sehr kurze Frist, da markenrechtliche Angelegenheiten in der Regel dringlich sind. Er fordert vom vermeintlichen Verletzer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und oft auch Informationen über die Verletzungshandlung. Darüber hinaus werden Rechtsanwaltskosten und/oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

Die Kosten der Abmahnung muss derjenige tragen, der berechtigt abgemahnt wurde. Daher ist es immer ratsam, sorgfältig zu prüfen, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist.

Vorgehen gegen Markenverletzungen

Wenn Sie als Markeninhaber feststellen, dass Dritte Ihre Markenrechte verletzen, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um gegen die Markenverletzung vorzugehen und Ihre Rechte zu wahren. Beispielhaft sollen nachfolgend die rechtlichen Möglichkeiten skizziert werden:

1. Berechtigungsanfrage: Die Berechtigungsanfrage ist für den Markeninhaber dann sinnvoll, wenn der Markeninhaber noch nicht sicher ist, ob tatsächlich eine Verletzung seiner Markenrechte vorliegt. Denn in einem solchen Fall kann eine voreilig ausgesprochene Abmahnung für den Abmahner selbst schnell sehr teuer werden, da der zu Unrecht Abgemahnte dem Abmahner seine notwendigen Anwaltskosten in Rechnung stellen kann, wenn sich herausstellen sollte, dass die Abmahnung unberechtigt ist, weil der Gegner tatsächlich kein Schutzrecht des Markeninhabers verletzt hat.

2. Abmahnung: Eine markenrechtliche Abmahnung dient dem Markeninhaber dazu, gegenüber dem mutmaßlichen Verletzer seine Rechte aus der Marke durchzusetzen und den Verletzer dazu zu bewegen, die Markenverletzung abzustellen. In einer markenrechtlichen Abmahnung werden meist Ansprüche auf

  • Beseitigung der Verletzungshandlung
  • Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunft über Art und Umfang der Markenverletzung
  • Schadensersatz
  • Zahlung von Rechtsverfolgungskosten (Anwaltskosten)

Dabei ist im Rahmen von markenrechtlichen Abmahnungen insbesondere der Anspruch auf Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung und besonderer Bedeutung. Die durch die erfolgte Markenverletzung indizierte Wiederholungsgefahr kann nur durch die Abgabe einer hinreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. Dabei verpflichtet sich der Verletzer für den Fall, dass dieser das Markenrecht des Rechteinhabers erneut verletzen sollte, zur Zahlung eines Geldbetrages an den Rechteinhaber.

3. Markenverletzungsklage: Wenn der Verletzer auf die Abmahnung hin die Verletzungshandlung nicht abstellt, können Sie beim zuständigen Landgericht Klage erheben. Im Verletzungsverfahren können z.B. folgende Ansprüche geltend gemacht werden:

Als im Markenrecht erfahrene Anwälte wissen wir, wie Ihre Markenrechte schnell und effektiv gegen Verletzungen durch Dritte geschützt werden können. Wir beraten Sie gerne und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und erforderlichenfalls auch vor Gericht.

Wenn Sie sich weiter informieren möchten, besuchen Sie unsere Partner:

Häufige Fragen (FAQ)

Das Markenrecht ist ein Teil des gewerblichen Rechtschutzes, der es Unternehmen und Einzelpersonen ermöglicht, ihre Marken vor unbefugter Nutzung durch Dritte zu schützen. Es umfasst die rechtlichen Regelungen zur Registrierung, Nutzung und Verteidigung von Marken.
Eine Marke ist ein Zeichen, das dazu dient, Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer zu unterscheiden. Es kann in Form eines Logos, eines Namens, eines Slogans, einer Farbkombination oder einer anderen Kennzeichnung auftreten.
Die Registrierung einer Marke gewährt dem Inhaber exklusive Rechte zur Nutzung und Verteidigung der Marke. Dies schützt vor Markenverletzungen und ermöglicht es, die Marke rechtlich durchzusetzen.
Die Registrierung erfolgt in der Regel beim nationalen Markenamt oder beim internationalen Markenbüro. Es erfordert die Einreichung eines Antrags und die Zahlung von Gebühren. Eine umfassende Recherche und rechtliche Beratung sind oft ratsam, bevor Sie eine Marke registrieren.
Eine Markenregistrierung gewährt dem Inhaber das Recht zur ausschließlichen Nutzung der Marke für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen. Es ermöglicht auch die Durchsetzung dieser Rechte gegen Markenverletzer.
Markenverletzung tritt auf, wenn jemand ohne Genehmigung die Marke eines anderen für ähnliche oder identische Produkte oder Dienstleistungen verwendet. Dies kann rechtliche Konsequenzen haben.
Sie können gegen Markenverletzer rechtlich vorgehen, indem Sie Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder Schadensersatzforderungen einreichen. Eine starke Markenüberwachung ist ebenfalls wichtig, um Verletzungen frühzeitig zu erkennen.
Ja, eine Marke kann verfallen, wenn ihre Inhaber Gebühren nicht zahlen, die Marke nicht nutzen, ihre Unterscheidungskraft verliert oder andere gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt werden.
Die häufigsten Arten von Marken sind Wortmarken, Bildmarken, Wort-Bild-Marken, Hörmarken und Farbmarken.
Es ist ratsam, einen Anwalt für Markenrecht zu konsultieren, wenn Sie eine Marke registrieren möchten, gegen Markenverletzungen vorgehen müssen oder rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Marke haben. Ein Anwalt kann Sie bei der Markenregistrierung, der Verteidigung Ihrer Rechte und anderen rechtlichen Aspekten des Markenrechts unterstützen.

Rechtsanwälte

anne-kathrin lenz-scaled
neuwirth

Rechtsbeiträge

Tasche-Mobile
Markenanmeldung-Mobile
AdobeStock_106856272-Mobile

Jederzeit für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Anwaltskooperation Lawbyte. Immer für Sie da

Adresse

STANDORT SAARBRÜCKEN

Rechtsanwältin Anne-Kathrin Renz

Altenkesseler Str. 17 / C1

66115 Saarbrücken

E-Mail: renz@lawbyte.de

Telefon: 0681-590 961 55

STANDORT STUTTGART

Rechtsanwalt Robin Neuwirth

Hochbruckstr. 12

70599 Stuttgart

E-Mail: neuwirth@lawbyte.de

Telefon: 0711-601 586 64

Öffnungszeiten

Mo – Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kontakt

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen

Ihre Daten werden zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet. Der Verwendung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen Ihres Internetproviders entstehen. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.