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Wie Sie mit Abmahnungen der Nobilis Group GmbH und der Rechtsanwälte Lubberger Lehment umgehen sollten: Tipps und rechtliche Einschätzung.

Fachbeitrag im Wettbewerbsrecht

Rechtliche Analyse des Verkaufs von Duftproben und Probeabfüllungen von Parfüms

Aktuell habe ich erneut eine Abmahnung von der Nobilis Group GmbH erhalten, vertreten durch die Rechtsanwälte Lubberger Lehment. Die Abmahnung bezieht sich auf den Verkauf von Duftproben und Probeabfüllungen von Parfüms. In diesem Blogbeitrag möchte ich einen Überblick über die rechtliche Situation geben.

Hintergrund der Abmahnungen

Die Abmahnungen der Nobilis Group GmbH betreffen vermeintliche Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Urheberrecht. Es wird beanstandet, dass die angebotenen Duftproben und Probeabfüllungen in eigenen Behältern angeboten werden, die nicht den Vorschriften der Kosmetikverordnung entsprechen. Zudem wird den Händlern vorgeworfen, Original-Produktbilder ohne Genehmigung der Nobilis Group GmbH zu nutzen, welche exklusive Nutzungsrechte daran besitzt.

Wettbewerbsrechtliche Aspekte

Die Nobilis Group GmbH führt an, dass die angebotenen Duftproben und Probeabfüllungen unzureichend gekennzeichnet sind. Oft fehlen wichtige Angaben wie Name, Firmenanschrift der verantwortlichen Person sowie Chargennummern und Nenninhalte. Diese Mängel stellen Verstöße gegen die Kosmetikverordnung dar und können rechtlich belangt werden. Zudem wird beanstandet, dass die Behauptung des Vertriebs mit Zustimmung des Originalherstellers nicht korrekt ist, was ebenfalls wettbewerbsrechtlich relevant ist.

Urheberrechtliche Aspekte

Die Abmahnungen beinhalten auch den Vorwurf der unerlaubten Nutzung von Original-Produktbildern, an denen die Nobilis Group GmbH die exklusiven Nutzungsrechte besitzt. Diese Nutzung ohne entsprechende Erlaubnis stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar und kann ernste rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Einschätzung der Abmahnungen

Der Verkauf von Probeabfüllungen und Duftproben ist rechtlich komplex. Die Verwendung von Produktbildern ohne Genehmigung ist stets eine Urheberrechtsverletzung, und unzureichende Kennzeichnungen können wettbewerbsrechtliche Probleme darstellen. Beides kann rechtlich von der Nobilis Group GmbH und ihren Rechtsanwälten abgemahnt werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Abmahnungen berechtigt sind, ist hoch.
Darüber hinaus können auch markenrechtliche Aspekte relevant sein, insbesondere wenn Produkte nicht mehr in ihrer Originalverpackung vertrieben werden. Obwohl dies bisher kein Bestandteil der Abmahnungen ist, sollte es dennoch in Betracht gezogen werden.

Forderungen der Nobilis Group GmbH und der Rechtsanwälte Lubberger Lehment

Die Abmahnung beinhaltet die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, zur Auskunft über den Vertrieb sowie zur Zahlung von Schadensersatz. Zusätzlich werden die Anwaltskosten auf Basis des Gegenstandswerts gefordert.

Empfehlungen bei Erhalt einer Abmahnung

Falls Sie eine Abmahnung von der Nobilis Group GmbH erhalten haben, sollten Sie folgende Schritte in Betracht ziehen:

  • Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die gesetzten Fristen.
  • Vermeiden Sie direkten Kontakt mit der Gegenseite und leisten Sie keine Zahlungen.
  • Unterzeichnen Sie keine vorgefertigte Unterlassungserklärung, ohne sie rechtlich prüfen zu lassen.
  • Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt, um Ihre rechtlichen Optionen zu besprechen.

Es ist entscheidend, keine überstürzten Entscheidungen zu treffen und sich rechtzeitig rechtlich beraten zu lassen. Vorgefertigte Unterlassungserklärungen enthalten oft weitreichende Verpflichtungen, die ohne gründliche Prüfung nachteilig sein können.

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