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Markenanmeldung vom Markenanwalt

Fachbeitrag im Markenrecht

1. Was ist eine Marke?

Bei der Marke handelt es sich um ein geschütztes Zeichen, welches die Herkunft von Waren kennzeichnet.

Die Markeneintragung verschafft dem Inhaber eine Monopolstellung. Nur der Inhaber der Marke darf das Zeichen für die geschützten Waren oder Dienstleistungen nutzen.

Für die Markenanmeldung kommen alle Zeichen in Betracht: Insbesondere sind das Zahlen, Wörter, Abbildungen, Buchstaben, Gestaltungen oder sogar Farben.

Folgende Marken werden am häufigsten angemeldet:

  • Wortmarken
  • Bildmarken
  • Wort-/Bildmarken

2. Schutzhindernisse

Der Inhaber einer eingetragenen Marke darf Dritten untersagen, die Marke oder ein ähnliches Zeichen zu nutzen. Der Dritte, der das dennoch tut, muss unter Umständen Schadensersatz zahlen.

Der Inhaber einer eingetragenen Marke darf seine Marke hingegen für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen nutzen, die Marke verkaufen, eine Lizenz erteilen oder erst einmal Vorbereitungshandlungen treffen, um die Marke dann später zu nutzen.

Vor einer Anmeldung muss geprüft werden, ob das Zeichen eintragungsfähig ist oder ob es bereits entgegenstehende Eintragungen gibt. Weder das DPMA, noch das EUIPO prüfen, ob sog. relative Schutzrechte der Eintragung entgegenstehen. Das ist den einzelnen Inhabern überlassen und kann schnell dazu führen, dass Abmahnungen ausgesprochen werden oder Markeninhaber gegen die Anmeldung Widerspruch erheben.

Das DPMA und das EUIPO prüfen allerdings das Vorliegen sog. absoluter Schutzhindernisse und lehnen die Eintragung unter Umständen ab. Die Anmeldegebühr bekommt man dann allerdings nicht zurück. Daher ist es sinnvoll, dies vorab überprüfen zu lassen.

3. Vorteile

Es gibt natürlich keine Pflicht eine Marke beim DPMA oder beim EUIPO anzumelden. Die Markenanmeldung hat aber einige Vorteile.

Wer ein Zeichen ohne Eintragung nutzt, riskiert, dass Dritte die Marke anmelden. So riskiert man unter Umständen, dass man die Nutzung des Zeichens wieder aufgeben muss. Das können Sie verhindern, indem Sie frühzeitig anmelden. Wo Sie anmelden, hängt davon ab, ob Sie mit Wirkung für Deutschland, Europa oder einzelne (weitere) Länder anmelden möchten.

Dritten können Sie dann verbieten, das Zeichen für gleiche Waren und Dienstleistungen zu nutzen.

4. Ablauf der Markenanmeldung

Nach Prüfung der relativen und absoluten Schutzhindernisse, kann die Markenanmeldung starten.

Beim DPMA werden hierfür 290 EUR Anmeldegebühren fällig. Darin enthalten sind drei Klassen. Will man mehr Klassen anmelden, so erhöhen sich die Gebühren.

Mit der Angabe von Waren, Dienstleistungen und Klassen teilt man dem Amt mit für welche Bereiche die Marke eingetragen werden soll.

Beim EUIPO wird für eine Klasse eine Grundgebühr in Höhe von 850 EUR fällig. Für weitere Klassen erhöhen sich die Gebühren dann jeweils um zunächst 50 EUR und dann je weitere 150 EUR.

Mit der Anmeldung wird die Marke für 10 Jahre geschützt. Hiernach kann verlängert werden.

5. Markenüberwachung

Sie möchten ähnliche Markenanmeldungen frühzeitig aufspüren und damit Ihre Marke nachhaltig schützen? Dann lassen Sie Ihre Marke dauerhaft überwachen. So verpassen Sie keine Fristen und können gegen Eintragungen aktiv vorgehen und beispielsweise Widerspruch einlegen und den Markenverletzer abmahnen.

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