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Filesharing-Abmahnung: Rechtsanwälte Frommer Legal im Auftrag von LEONINE Licensing GmbH

Fachbeitrag im IT-Recht

Abmahnung der Rechtsanwälte Frommer Legal im Auftrag der LEONINE Licensing GmbH (vormals LEONINE Licensing AG) wegen Filesharing „Nightcrawler“?

Die Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal spricht aktuell im Auftrag der LEONINE Licensing GmbH (vormals LEONINE Licensing AG) Abmahnungen wegen Filesharings aus.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal wegen Filesharings erhalten haben können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an uns wenden.

Worum geht es in den Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal?

Adressat der Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal ist immer der Inhaber des jeweiligen Internetanschlusses. 

Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss ein urheberrechtlich geschütztes Werk der LEONINE Licensing GmbH (vormals LEONINE Licensing AG), in diesem Fall der Film „Nightcrawler“ mithilfe eines sogenannten Filesharing-Programmes (P2P-Client) unerlaubt angeboten und dabei an Dritte übertragen worden sei.

Der Anschlussinhaber wird dabei im Rahmen eines gerichtlichen Auskunftsverfahrens von dem jeweiligen Internetprovider benannt, sodass die Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal bzw. der Rechteinhaber die Identität des Anschlussinhabers, über den die angebliche Urheberrechtsverletzung erfolgt sein soll, in Erfahrung bringen kann.

Hierbei handelt es sich um ein gesetzlich vorgesehenes Auskunftsverfahren und nicht etwa um einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen wie häufig vermutet wird.

Was verlangt die Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal von dem abgemahnten Anschlussinhaber?

Die Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal fordert von dem Anschlussinhaber in der Abmahnung zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Darüber hinaus wird von dem Anschlussinhaber die Zahlung von Schadensersatz sowie Ersatz von Rechtsanwaltskosten verlangt.

Muss die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben werden und müssen die geforderten Beträge bezahlt werden?

Sehr häufig ist es so, dass der Adressat der Abmahnung zwar der Inhaber des Internetanschlusses ist, dieser die Urheberrechtsverletzung aber nicht selbst begangen hat. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Internetanschluss außer vom Anschlussinhaber selbst auch noch von weiteren Personen genutzt werden kann, z.B. Familienmitglieder, WG-Mitbewohner oder Besucher.

Die geforderte Unterlassungserklärung sollte daher in keinem Fall ohne vorherige rechtliche Überprüfung des Sachverhalts abgegeben werden. Es kann auch nur davon abgeraten werden, dass der Abmahnung häufig beigefügte vorgefertigte Muster einfach zu unterschreiben. Dieses ist häufig viel zu weitgehend und zugunsten des Abmahners formuliert.

Hinzu kommt, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung grundsätzlich zeitlich unbegrenzt gültig ist und bei Verstoß gegen die Unterlassungserklärung, z.B. wenn das betreffende Werk erneut über den Internetanschluss des Abgemahnten angeboten wird, empfindliche Vertragsstrafen drohen.

Die Unterlassungserklärung muss auch nur dann abgegeben werden, wenn Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung entweder tatsächlich selbst begangen hat oder für diese Urheberrechtsverletzung als Störer haftet zum Beispiel dann, wenn ihm in Bezug auf die Mitnutzer des Internetanschlusses Prüf- oder Überwachungspflichten obliegen, wie dies bei Eltern in Bezug auf Ihre minderjährigen Kinder der Fall ist, und der Anschlussinhaber diese Pflichten verletzt hat.

Die Zahlung von Schadensersatz kann ebenfalls nicht immer automatisch vom Anschlussinhaber gefordert werden.

Wie soll man auf eine Abmahnung der Rechtsanwälte Frommer Legal wegen Filesharings reagieren?

  • Eine Abmahnung wegen des Vorwurfs des Filesharings sollte immer sehr ernst genommen werden. Achten Sie unbedingt darauf, die gesetzten Fristen einzuhalten.
  • Geben Sie die geforderte Unterlassungserklärung nur nach eingehender anwaltlicher Beratung und auch nur in modifizierter Form ab.
  • Zahlen sich die geforderten Beträge nicht vorschnell, sondern lassen Sie sich auch diesbezüglich fachkundig beraten.

Wir helfen Ihnen gerne, wenn Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Frommer Legal wegen Filesharing erhalten haben.

Wir haben langjährige Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen wegen Filesharing. Teilweise können die Forderungen gänzlich abgewehrt werden. Aber auch wenn dies nicht der Fall sein sollte, kann sehr häufig eine Reduzierung der Forderungen erreicht werden.

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Hilfe wegen einer Abmahnung wegen Filesharings benötigen.

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