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DIHK-Beschwerde durch Rechtsanwältin Dr. Groß wegen Urheberrechtsverstoß bei IHK-Lehrmaterialien und Prüfungsunterlagen

Fachbeitrag im Urheberrecht

DIHK-Beschwerde durch Rechtsanwältin Dr. Groß wegen Urheberrechtsverstoß bei IHK-Lehrmaterialien und Prüfungsunterlagen

Aktuell wird im Auftrag der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung von Rechtsanwalt Dr. Christian Groß eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen ausgesprochen. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, IHK-Lehrgangsmaterialien und Prüfungsunterlagen ohne Erlaubnis vervielfältigt und zum Verkauf angeboten zu haben.

Details der Vorwürfe:

Den Betroffenen wird vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Materialien über die Plattform Kleinanzeigen (ehemals eBay Kleinanzeigen) zum Download anzubieten und damit zu verkaufen.

Die DIHK sieht sich in ihrer Position, Schadensersatz-, Unterlassungs- und Auskunftsansprüche geltend zu machen. Das Angebot über Kleinanzeigen wird als illegale Vervielfältigung und damit als Verstoß gegen die §§ 16, 17 und 31 UrhG gewertet.

Durch Testkäufe oder Informationen anderer Abgemahnter hat die DIHK von den Verkäufen Kenntnis erlangt.

Forderungen der DIHK:

Die DIHK verlangt von den Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskünfte über die Verkaufsaktivitäten, die Erstattung der Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz.

Die Höhe der Forderungen ist abhängig vom Einzelfall, bewegt sich jedoch in der Regel im vierstelligen Bereich.

Was ist zu tun? – Handlungsempfehlung

Falls Sie eine Abmahnung von der DIHK erhalten haben, ist es wichtig, ruhig und überlegt zu handeln. Die folgenden Schritte helfen Ihnen, angemessen auf die Abmahnung zu reagieren:

  1. Ruhe bewahren & Fristen beachten
    Panik oder hastige Reaktionen können schädliche Folgen haben.
    Achten Sie darauf, die in der Abmahnung gesetzten Fristen zu notieren und holen Sie sich rechtzeitig rechtlichen Rat.

  2. Vorwürfe sorgfältig prüfen
    Haben Sie tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begangen?
    Wenn ja, besteht der Anspruch des Rechteinhabers auf Unterlassung und Schadensersatz? Prüfen Sie die Vorwürfe genau.

  3. Keine voreilige Unterlassungserklärung abgeben
    Die beigefügte Unterlassungserklärung ist oft zu weitreichend und kann Sie langfristig binden.
    Es kann sinnvoll sein, eine modifizierte Unterlassungserklärung zu nutzen – lassen Sie sich hierbei rechtlich beraten.

  4. Höhe der Forderungen prüfen
    Abmahnkosten und Schadensersatzforderungen sollten nachvollziehbar und gerechtfertigt sein.
    Falls die Forderungen überhöht erscheinen, kann eine Reduzierung verhandelbar sein.

  5. Rechtliche Beratung einholen
    Ein Anwalt oder eine Anwältin, der/die auf Urheberrecht spezialisiert ist, kann die Abmahnung juristisch einordnen und Ihnen helfen, eine passende Reaktion zu formulieren.
    Besonders bei hohen Forderungen oder komplexen Vorwürfen ist dies ratsam.

  6. Mögliche Verteidigungsstrategien prüfen
    Falls die Abmahnung unbegründet ist, kann es sinnvoll sein, diese zurückzuweisen.
    Auch bei formalen Mängeln könnte die Abmahnung unwirksam sein.

  7. Vergleichsangebote prüfen
    In manchen Fällen ist es möglich, mit dem Abmahnenden eine reduzierte Zahlung oder eine andere Einigung zu erreichen.
    Lassen Sie sich auch hier beraten, bevor Sie ein Vergleichsangebot annehmen oder ablehnen.

Für eine detaillierte rechtliche Einschätzung melden Sie sich mit Ihrer Abmahnung bei einem Fachanwalt.

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