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DAZN-Abmahnung

Fachbeitrag im Urheberrecht

DAZN-Abmahnung wegen öffentlicher Wiedergabe – Was tun bei Abmahnung von Lentze Stopper?

Immer mehr Gewerbetreibende – insbesondere aus Gastronomie, Hotellerie, Sportbars, Vereinsheimen oder Friseursalons – erhalten derzeit eine Abmahnung von DAZN. Diese wird in der Regel durch die Kanzlei Lentze Stopper aus München im Namen der DAZN Limited ausgesprochen.

Der Vorwurf: Sie hätten in Ihrem Betrieb ein Sportereignis über DAZN öffentlich wiedergegeben, ohne die erforderliche gewerbliche Lizenz zu besitzen.

Falls auch Sie betroffen sind:
  • Keine Panik.
  • Nicht vorschnell reagieren.
  • Lassen Sie die DAZN-Abmahnung juristisch prüfen.

In diesem Beitrag erklären wir, was genau hinter diesen Abmahnungen steckt, was Sie tun (und was Sie vermeiden) sollten – und wie wir Ihnen helfen können, sich rechtlich abzusichern.

Was wird in der Abmahnung von DAZN konkret behauptet?

In der Abmahnung heißt es regelmäßig, dass Sie in Ihrem Betrieb – etwa einer Kneipe, Bar, Shisha-Lounge oder einem Friseursalon – ein Fußballspiel oder ein anderes Sportereignis über DAZN gezeigt haben. Laut dem Schreiben wurde dies im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle festgestellt.

Das Problem: Die DAZN Limited besitzt für Deutschland die exklusiven Rechte an der Ausstrahlung dieser Inhalte. Ohne gewerbliches DAZN-Abo stellt eine öffentliche Vorführung eine Urheberrechtsverletzung dar – so zumindest die Argumentation der Kanzlei Lentze Stopper.

Welche rechtlichen Vorschriften sind betroffen?

Die Abmahnung stützt sich auf zentrale Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes (UrhG):

§ 15 Abs. 2 Nr. 5 UrhG – regelt das ausschließliche Recht zur öffentlichen Wiedergabe von Inhalten, darunter auch Live-Streams.
§ 97 Abs. 1 UrhG – erlaubt dem Rechteinhaber, Unterlassung zu verlangen.
§ 97 Abs. 2 UrhG – ermöglicht die Geltendmachung von Schadensersatz, sofern ein Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde.

Typische Forderungen in einer DAZN-Abmahnung

In den meisten uns bekannten Fällen fordert die Kanzlei Lentze Stopper im Namen von DAZN:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung eines Vergleichsbetrags, teilweise in vierstelliger Höhe
  • Erstattung von Anwaltskosten
  • Optional: Abschluss eines gewerblichen DAZN-Abos gegen Reduzierung der Forderung

DAZN-Abmahnung erhalten – was tun?

Zunächst: Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Viele unserer Mandanten berichten, dass sie gar nicht wussten, dass ihr bestehendes (privates) DAZN-Abo nicht für öffentliche Vorführungen ausreicht. Oft bestehen gute Verteidigungsmöglichkeiten, um Forderungen zu reduzieren oder zurückzuweisen.

Unsere Handlungsempfehlung:

  • Nicht ungeprüft unterschreiben.
    Die beigefügte Unterlassungserklärung ist rechtlich bindend und oft zu weit gefasst. Wir erstellen für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung, die Ihre Interessen besser schützt.
  • Nicht vorschnell zahlen.
    Ob Sie überhaupt zahlen müssen – und wenn ja, wie viel – hängt vom konkreten Fall ab. Wir prüfen, ob die DAZN-Abmahnung rechtlich zulässig ist und verhandeln auf Wunsch mit der Gegenseite.
  • Fristen einhalten – aber strategisch vorgehen.
    Kontaktieren Sie uns frühzeitig, damit wir rechtzeitig reagieren und Ihre Position stärken können.

Wie wir Ihnen helfen können

Unsere Kanzlei ist auf Urheberrecht und Medienrecht spezialisiert. Wir vertreten regelmäßig Mandanten, die eine Abmahnung von DAZN / Lentze Stopper erhalten haben, und konnten in vielen Fällen erfolgreich Vergleiche aushandeln oder Forderungen abwehren.

Unsere Leistungen:

  • Rechtliche Prüfung der Abmahnung
  • Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen
  • Kommunikation mit der Kanzlei Lentze Stopper
  • Beratung zum rechtssicheren Einsatz von DAZN im gewerblichen Umfeld
Jetzt Anfrage stellen
Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

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