Aktuell liegen uns zahlreiche Berechtigungsanfragen des Herrn Michael Bihlmayer zur Bearbeitung vor.
Mit der Berechtigungsanfrage teilt Herr Michael Bihlmayer der Mandantschaft mit, dass er ein international tätiger Berufsfotograf sei, der seinen Lebensunterhalt durch die Verwertung, Lizenzierung und den Verkauf eigener Werke sichere. Einer seiner Vertriebswege sei die Webseite www.bihlmayer- media.com, eine Plattform, die sich auf die Produktion und Vermarktung von hochwertigem fotografischem und visuellem Content spezialisiert habe.
Herr Michael Bihlmayer gibt an, mit Verwunderung festgestellt zu haben, dass die Mandantschaft angeblich keine gültige Lizenz für die Verwendung eines der Werke des Herrn Bihlmayer besitze.
Herr Michael Bihlmayer weist Mandantschaft darauf hin, dass er als Urheber des Werkes der alleinige Schöpfer des Werkes sei. Aufgrund vermehrter illegaler Verwendungen der Werke des Herrn Michael Bihlmayer, welche erheblichen finanziellen Schaden verursachen würden, sei es erforderlich, in Erfahrung zu bringen, ob die Mandantschaft im Besitz einer gültigen Lizenz sei.
Die Mandantschaft wird daher gebeten, das Vorliegen einer Lizenz durch Bestätigung der Lizenznummer oder durch Zusendung eines Lizenz-Screenshots nachzuweisen.