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Berechtigungsanfragen des Herrn Michael Bihlmayer: Was tun bei Vorwurf der Urheberrechtsverletzung?

Fachbeitrag im Urheberrecht

Berechtigungsanfragen des Herrn Michael Bihlmayer bezüglich der Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Bildes? Haben auch Sie eine Berechtigungsanfrage von Herrn Michael Bihlmayer erhalten?

Aktuell liegen uns zahlreiche Berechtigungsanfragen des Herrn Michael Bihlmayer zur Bearbeitung vor.

Mit der Berechtigungsanfrage teilt Herr Michael Bihlmayer der Mandantschaft mit, dass er ein international tätiger Berufsfotograf sei, der seinen Lebensunterhalt durch die Verwertung, Lizenzierung und den Verkauf eigener Werke sichere. Einer seiner Vertriebswege sei die Webseite www.bihlmayer- media.com, eine Plattform, die sich auf die Produktion und Vermarktung von hochwertigem fotografischem und visuellem Content spezialisiert habe.

Herr Michael Bihlmayer gibt an, mit Verwunderung festgestellt zu haben, dass die Mandantschaft angeblich keine gültige Lizenz für die Verwendung eines der Werke des Herrn Bihlmayer besitze.

Herr Michael Bihlmayer weist Mandantschaft darauf hin, dass er als Urheber des Werkes der alleinige Schöpfer des Werkes sei. Aufgrund vermehrter illegaler Verwendungen der Werke des Herrn Michael Bihlmayer, welche erheblichen finanziellen Schaden verursachen würden, sei es erforderlich, in Erfahrung zu bringen, ob die Mandantschaft im Besitz einer gültigen Lizenz sei.

Die Mandantschaft wird daher gebeten, das Vorliegen einer Lizenz durch Bestätigung der Lizenznummer oder durch Zusendung eines Lizenz-Screenshots nachzuweisen.

Berechtigungsanfrage wegen Verwendung eines Bildes: Was sind die rechtlichen Konsequenzen?

Unserer Mandantschaft wird durch Herrn Michael Bihlmayer mitgeteilt, dass eine gravierende Verletzung von dessen Urheberrechten nach §§ 15 UrhG (urheberrechtliche Verwertungsrechte), 19a UrhG (Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) und § 106 UrhG (unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke) vorliege, sofern auf nicht in der Lage sei, eine gültige Lizenz für die Nutzung des Bildes nachzuweisen.

Die Mandantschaft wird daher unter kurzer Fristsetzung aufgefordert, einen nachvollziehbaren Nachweis über eine gültige Lizenzierung vorzulegen. Dabei weist Herr Michael Bihlmayer ausdrücklich darauf hin, dass das einfache löschen des Bildes von der Webseite nicht ausreicht, um etwaige rechtliche Schritte zu vermeiden.

Ist die Berechtigungsanfrage des Herrn Michael Bihlmayer ernst zu nehmen?

Der Urheber ist stets berechtigt, an einen möglichen Verletzer eine Berechtigungsanfrage zu stellen, sofern er von einer möglichen Verletzung seiner Urheberrechte Kenntnis erlangt. Daher sollte eine derartige Berechtigungsanfrage stets ernst genommen werden und gegebenenfalls mit anwaltlicher Hilfe auf diese Berechtigungsanfrage adäquat reagiert werden.

Eine Berechtigungsanfrage wegen möglicher Urheberrechtsverletzung sollte keinesfalls ignoriert werden

Wer eine Berechtigungsanfrage wegen des Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung erhält, ist häufig geneigt, diese als Fake oder Abzocke abzutun und die Berechtigungsanfrage zu ignorieren und in den Papierkorb zu werfen.

In den allermeisten Fällen derartiger urheberrechtlicher Berechtigungsanfragen handelt es sich jedoch weder um einen Fake noch um Betrug oder Abzocke.

Daher ist es wichtig, bei Erhalt einer Berechtigungsanfrage wegen Urheberrechtsverletzung diese unbedingt ernst zu nehmen und einer fundierten rechtlichen Prüfung zu unterziehen.

Dabei sollte insbesondere geprüft werden

  • ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt

  • ob eine gültige Lizenzierung für das jeweilige Werk vorliegt

  • ob derjenige, der die Berechtigungsanfrage stellt, tatsächlich der Urheber des jeweiligen Werkes ist.

Das bloße Einstellen der Verletzungshandlung genügt nicht

Vielfach wird verkannt, dass das bloße Einstellen der Urheberrechtsverletzung bzw. die Löschung des jeweiligen Werkes von der Webseite nicht ausreichend ist, um die Berechtigungsanfrage gegenstandslos werden zu lassen. Denn sofern tatsächlich keine gültige Lizenzierung vorliegen sollte, stehen dem Urheber gegebenenfalls weitergehende Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu, welche weiterhin bestehen.

Kontaktieren Sie uns bei Erhalt einer Abmahnung des Herrn Michael Bihlmayer

Wenn auch Sie eine Berechtigungsanfrage des Herrn Michael Bihlmayer erhalten haben kontaktieren Sie uns jederzeit gerne. Wir geben Ihnen im Rahmen einer Erstberatung eine Einschätzung zudem in Ihrem konkreten Fall sinnvollen Vorgehen. Senden Sie hierzu die Abmahnung an info@lawbyte.de

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