Anwaltskooperation Lawbyte - Überregionale Anwaltskooperation Lawbyte in Stuttgart und Saarbrücken

Abmahnung wegen Filesharing – Was Sie bei Post von Frommer Legal im Auftrag von Warner Bros. wissen müssen

Fachbeitrag im Urheberrecht

Einleitung

Immer wieder erreichen unsere Kanzlei Anfragen von Mandanten, die eine Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. erhalten haben. Der Vorwurf: Über den eigenen Internetanschluss sei ein urheberrechtlich geschütztes Werk über ein sogenanntes Filesharing-Programm (hier: B2B Client) Dritten zum Download angeboten worden. Gefordert werden regelmäßig:
  • Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung von Schadensersatz i.H.v. 700,00 €
  • Ersatz der Rechtsanwaltskosten i.H.v. 235,80 €
Der Gesamtbetrag: 935,80 € – ein Schock für viele Betroffene. Doch was steckt hinter solchen Abmahnungen? Und wie sollte man darauf reagieren?

1. Was ist Filesharing und warum ist es problematisch?

Unter Filesharing versteht man das Teilen von Dateien (z.B. Filme, Musik, Software) über sogenannte Peer-to-Peer-Netzwerke (P2P). Dabei werden Inhalte nicht nur heruntergeladen, sondern meist gleichzeitig auch an andere Nutzer weitergegeben – also öffentlich zugänglich gemacht.

Genau hier liegt das rechtliche Problem: Die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke ist nach § 19a UrhG eine Urheberrechtsverletzung und kann sowohl zivilrechtliche Ansprüche (z.B. Schadensersatz, Unterlassung) als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

2. Wie kommen Abmahnkanzleien wie Frommer Legal an die IP-Adresse?

Die Rechteinhaber lassen in der Regel spezialisierte IT-Dienstleister die Tauschbörsen überwachen. Diese erfassen die IP-Adressen der Nutzer, die einen bestimmten Film oder Musiktitel teilen. Anschließend wird beim zuständigen Gericht ein Antrag auf Auskunft über die Anschlussinhaber gestellt (§ 101 UrhG). Erst dann gelangen Kanzleien wie Frommer Legal an die Adresse des Anschlussinhabers und versenden eine Abmahnung.

Wichtig: Nicht immer ist der Anschlussinhaber selbst der Täter. Oft handelt es sich um Familienmitglieder oder Dritte, die den Anschluss mitnutzen.

3. Muss ich zahlen? Und soll ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Auf keinen Fall vorschnell reagieren! Es gibt gute Gründe, sich juristisch beraten zu lassen, bevor Sie irgendetwas unterschreiben oder zahlen:

Nicht unterschreiben, ohne Prüfung!
Die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist meist sehr weitreichend und kann später kostspielige Folgen haben – insbesondere, wenn es zu einem Verstoß gegen die Erklärung kommt.

Nicht sofort zahlen!
Ob überhaupt ein Anspruch besteht, muss im Einzelfall geprüft werden. In vielen Fällen lassen sich die Forderungen reduzieren oder ganz abwehren – z.B. wenn:
  • Sie selbst den Verstoß nicht begangen haben
  • Dritte Zugriff auf Ihren Anschluss hatten
  • Die Ermittlung der IP-Adresse fehlerhaft war
  • Die Ansprüche verjährt sind

4. Was wir für Sie tun können

Unsere Kanzlei ist auf Urheberrecht und Abmahnungen im Bereich Filesharing spezialisiert. Wir bieten Ihnen:
  • Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung
  • Individuelle Prüfung Ihres Falls
  • Angepasste Unterlassungserklärung (modifiziert)
  • Verhandlung mit der Gegenseite zur Reduzierung oder Abwehr der Zahlungsansprüche
In vielen Fällen konnten wir die Forderungen unserer Mandanten deutlich senken oder sogar komplett abwehren.

5. Unsere Handlungsempfehlungen bei einer Abmahnung wegen Filesharing

  • Ruhe bewahren – keine Panik!
  • Nichts unterschreiben oder zahlen, ohne vorherige rechtliche Prüfung
  • Fristen beachten – meist wird eine sehr kurze Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzt
  • Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung

Fazit: Nicht jede Abmahnung ist berechtigt – professionelle Hilfe lohnt sich

Eine Abmahnung wegen angeblichen Filesharings – etwa durch Frommer Legal im Auftrag von Warner Bros. – sollte ernst genommen werden, aber nicht ungeprüft akzeptiert werden. Die Rechtslage ist komplex, die Argumentation der Abmahner oft einseitig. Lassen Sie sich durch unsere spezialisierte Kanzlei unterstützen – wir helfen Ihnen kompetent, schnell und zielgerichtet weiter.
Jetzt Anfrage stellen
Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Rechtsgebiet

Urheberrecht-Mobile

Gerne für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Anwaltskooperation Lawbyte.

Adresse

STANDORT SAARBRÜCKEN 

Rechtsanwältin Anne-Kathrin Renz

Altenkesseler Str. 17 / C1

66115 Saarbrücken

E-Mail: renz@lawbyte.de

Telefon: 0681-590 961 55

STANDORT STUTTGART 

Rechtsanwalt Robin Neuwirth

Hochbruckstr. 12

70599 Stuttgart

E-Mail: neuwirth@lawbyte.de

Telefon: 0711-601 586 64

Öffnungszeiten

Mo – Fr: 8:00 – 18:00

Kontakt

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen

Ihre Daten werden zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet. Der Verwendung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen Ihres Internetproviders entstehen. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.