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Abmahnung der Christine Müller ausgesprochen durch die Kanzlei Melchior Krüger Illig

Fachbeitrag im Wettbewerbsrecht

Eine Abmahnung im Namen von Christine Müller wurde von der Anwaltskanzlei Melchior Krüger Illig ausgesprochen

Die Kanzlei Melchior Krüger Illig hat im Auftrag von Frau Christine Müller eine Abmahnung ausgesprochen, die uns aktuell vorliegt.

 

Die Abmahnung betrifft Ansprüche wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten. Konkret geht es um die Nutzung einer Grafik mit Sternen auf rotem Hintergrund im Internet bzw. auf der Social Media Plattform Facebook. Frau Müller wird als Inhaberin der Urheberrechte an dieser spezifischen Grafik genannt. Unser Mandant wird beschuldigt, dieses Bild ohne die erforderliche Zustimmung von Frau Müller verwendet zu haben.

 

Normalerweise setzt Frau Müller sich vor der Einschaltung eines Anwalts direkt mit den betroffenen Personen in Verbindung, indem sie eine sogenannte Berechtigungsanfrage stellt. Dabei informiert sie die betreffende Partei darüber, dass ihr die Nutzung ihrer Grafik aufgefallen ist, und erkundigt sich, ob eine Nutzungslizenz vorliegt. Fehlt eine solche Lizenz, bietet sie die Möglichkeit einer Nachlizenzierung an. Falls auf diese Berechtigungsanfrage nicht oder nur unzureichend reagiert wird, beauftragt Frau Müller normalerweise Rechtsanwälte mit der Durchsetzung ihrer Urheberrechtsansprüche.

 

Haben auch Sie eine Berechtigungsanfrage, eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift erhalten? Zögern Sie nicht, uns telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. Bitte übermitteln Sie uns die entsprechenden Unterlagen und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten, damit wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen können.

 

Die geltend gemachten Ansprüche beinhalten die Entfernung der behaupteten Rechtsverletzung und die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Zusätzlich wird eine detaillierte Auskunft über den Umfang der Nutzung sowie die Herkunft des angeblich rechtswidrig verwendeten Bildmaterials gefordert. Außerdem wird eine Lizenzgebühr verlangt.

 

Betroffenen wird dringend empfohlen, bereits nach Erhalt einer Berechtigungsanfrage einen Anwalt hinzuzuziehen, um die Vorwürfe zu überprüfen und eine mögliche Abmahnung sowie die damit verbundenen Kosten zu vermeiden. Sollte bereits eine Abmahnung erfolgt sein, ist es wichtig, diese ernst zu nehmen und nicht voreilig selbst mit der gegnerischen Seite Kontakt aufzunehmen. Die geforderten Ansprüche sollten ohne vorherige rechtliche Prüfung nicht erfüllt werden, insbesondere die Unterlassungserklärung, da eine unüberlegte Abgabe weitreichende finanzielle Folgen haben kann. Eine fachkundige anwaltliche Beratung ist hier unerlässlich, um kostspielige Konsequenzen zu vermeiden.

 

Wenn Sie eine Abmahnung von Christine Müller erhalten haben, steht Ihnen unsere Kanzlei für eine umfassende Beratung zur Verfügung. Wir bieten Ihnen durchgehende persönliche Ansprechpartner, transparente Kosten von Anfang an und eine zügige sowie unkomplizierte Kommunikation.

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