Überregionale Anwaltskooperation Lawbyte in Stuttgart und Saarbrücken

Allgemeine Mandatsbedingungen Markenschutz

§ 1 Allgemeines/Geltung

 

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für Leistungen von

 

KANZLEI STUTTGART

 

Rechtsanwalt Robin Neuwirth

Hochbruckstraße 12

70599 Stuttgart

 

E-Mail: neuwirth@lawbyte.de

Telefon: 0711-601 586 64

 

KANZLEI SAARBRÜCKEN

 

Rechtsanwältin Anne-Kathrin Renz

Altenkesseler Str. 17 / C1

66115 Saarbrücken

 

E-Mail: renz@lawbyte.de

Telefon: 0681-590 961 55

 

im Bereich Markenanmeldung, -Prüfung und -Überwachung. Abweichende AGB finden keine Anwendung, auch wenn diesen nicht gesondert widersprochen wird.

 

1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 14 BGB.

Mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB oder Letztverbrauchern im Sinne des § 1 PAngV werden keine Verträge geschlossen.

 

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

 

2.1 Alle Angebote von Lawbyte sind freibleibend. Ein Mandatsvertrag zwischen dem Mandanten/der Mandantin und Lawbyte kommt mit der Annahme durch Lawbyte zustande. Anfragen können über die Webseite (Kontaktformular), per E-Mail, telefonisch oder schriftlich übersendet werden.

 

2.2 Vertragsgegenständlich ist die jeweils vereinbarte Markenrecherche, Markenüberwachung oder Markenanmeldung. Ein Erfolg, insbesondere im Hinblick auf die Eintragung in ein Markenregister, ist nicht geschuldet.

2.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 3 Markenrecherche, Markengutachten, Markenanmeldung, Markenüberwachung

 

3.1 Eine Markenanmeldung birgt das Risiko, dass Dritte, beispielsweise Inhaber älterer Rechte, gegen die Markeneintragung vorgehen (beispielsweise Löschungsantrag stellen, Widerspruch einlegen oder kostenpflichtig abmahnen). Hierdurch kann ein Kostenrisiko für den Mandanten/die Mandantin entstehen. Im Falle eines Widerspruchs- oder Löschungsverfahrens kann es sein, dass die Marke gelöscht wird. Aus diesen Gründen empfiehlt Lawbyte vor der Anmeldung einer Marke oder der Benutzungsaufnahme eine professionelle Marken- und Handelsregisterrecherche. Sofern der Mandant/die Mandantin eine solche nicht beauftragt/unterlässt, stellt er/sie insofern Lawbyte von der Haftung frei.

3.2 Recherchen werden durch externe Dienstleister durchgeführt und die Recherche beruht auf denjenigen Daten, die die Markenämter und ggf. das Handelsregister zur Verfügung stellen. Lawbyte übernimmt daher keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Ergebnisse.

3.3 Markenüberwachungen werden ebenfalls durch externe Dienstleister durchgeführt. Die Rechercheergebnisse dieser Dienstleister werden durch Lawbyte in regelmäßigen Abständen geprüft und der Mandant/die Mandantin wird über die Rechercheergebnisse anlassbezogen informiert. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

3.4 Von den mitgeteilten Pauschalpreisen sind Tätigkeiten bei amtlichen Beanstandungen, der Geltendmachung von Rechten Dritter, sowie Widerspruchsverfahren nicht umfasst. Das gilt auch für weitergehende anwaltliche oder gerichtliche Tätigkeiten wie z.B. markenrechtliche Abmahnungen oder die Einlegung von Widersprüchen bei den Markenämtern. Diese sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.

 

§ 4 Mitwirkungspflichten des Mandanten

 

Sofern erforderlich stellt der Mandant/die Mandantin alle zur Auftragsdurchführung notwendigen Informationen zeitnah zur Verfügung.

§ 5 Vergütung, Amtliche Gebühren, Teilabrechnung

 

5.1 Die mitgeteilten Pauschalpreise verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und exklusive der jeweils gesondert zu entrichtenden Amtsgebühren. Amtsgebühren sind ohne Umsatzsteuer gesondert an das Amt zu entrichten.

5.2 Vergütungen sind mit Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu entrichten. Lawbyte ist berechtigt einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlich anfallenden Gebühren zu verlangen und erst nach vollständigem Eingang tätig zu werden.

5.3 Die vereinbarten Pauschalpreise sind auch dann zu zahlen, wenn der Mandant/die Mandantin von der Markenanmeldung absieht, etwa weil die Prüfung zum Ergebnis kommt, dass eine Anmeldung nicht möglich ist oder der Mandant/die Mandantin aus (Kosten)-risikogesichtspunkten von einer Markenanmeldung absieht. Gleiches gilt, sofern ein Markenamt die Eintragung ablehnt. Eine Kürzung oder Anrechnung findet nicht statt.

§ 6 Hinweise zum Datenschutz

 

6.1 Der Mandant/die Mandantin willigt jederzeit widerruflich ein, dass ihr/ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zugesendet werden, insbesondere Rechercheergebnisse und rechtliche Stellungnahmen. Die Kommunikation per E-Mail sowie der Versand von Schriftstücken über das Internet erfolgt allein auf Risiko des Mandanten.

6.2 Im Übrigen gelten die Bestimmungen unter https://rechtsanwaelte-lawbyte.de/datenschutzerklaerung/

6.3 Soweit sich Lawbyte Dritter zur Erbringung der angebotenen Leistungen bedient, ist Lawbyte berechtigt, die Mandantendaten offenzulegen, sofern dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Der Mandant/die Mandantin erklärt sich hiermit einverstanden.

§ 7 Haftung

 

7.1 Mündliche Auskünfte im Rahmen einer Erstberatung und telefonische Auskünfte sind ohne schriftliche Bestätigung grundsätzlich unverbindlich.

7.2 Die Haftung von Lawbyte aus dem Auftragsverhältnis aufgrund von Fahrlässigkeit verursachter Schäden wird für jeden Einzelfall auf 250.000 Euro (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) begrenzt.

7.3 Lawbyte haftet nicht für die von Dritten übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit noch deren Aktualität.

7.4 Etwaige Schadenersatzansprüche des Mandanten verjähren nach den gesetzlichen Regelungen.

§ 8 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle sich aus dem Mandatsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Stuttgart.

§ 9 Schlussbestimmungen

9.1 Vertragssprache ist deutsch.

9.2 Der Vertragstext wird beim Rechtsanwalt gespeichert. Der Mandant/die Mandantin hat selbst für eine Speicherung des Vertragstextes zu sorgen.

Jederzeit für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Anwaltskooperation Lawbyte. Immer für Sie da

Adresse

STANDORT SAARBRÜCKEN

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Mo – Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

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