Anwaltskooperation Lawbyte - Überregionale Anwaltskooperation Lawbyte in Stuttgart und Saarbrücken

Die Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht

Fachbeitrag im Wettbewerbsrecht

Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung: Eine teure Lektion für Onlinehändler

Der Erhalt von Abmahnungen ist für zahlreiche Unternehmer im Onlinehandel eine unangenehme Realität, oft verbunden mit empfindlichen Kostenfolgen. Seit Dezember 2020 ist das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“, auch bekannt als das „Gesetz gegen Abmahnmissbrauch“, in Kraft. Zusätzliche Bestimmungen für Wirtschaftsverbände wurden ein Jahr später, im Dezember 2021, eingeführt, um den Missbrauch von Abmahnungen zu minimieren.

Wichtige Neuerungen in den Gesetzesänderungen von 2020/2021

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs wesentlich geändert. Abmahnungen müssen nun detaillierte Informationen über den Abmahner, die Rechtsverletzung und mögliche Kosten enthalten. Die Abmahnberechtigung wurde strenger geregelt, und die Möglichkeit, Abmahnkosten geltend zu machen, wurde eingeschränkt.

Wie können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen vermieden werden?

Die beste Prävention gegen Abmahnungen im Onlinehandel ist eine anwaltliche Prüfung des Onlineshops. Wenn jedoch bereits eine Abmahnung vorliegt, ist es wichtig, deren Berechtigung zu prüfen und angemessene Schritte zu unternehmen.

Wer darf abmahnen?

Abmahnen dürfen Mitbewerber, rechtsfähige Wirtschaftsverbände, Industrie- und Handelskammern, qualifizierte Einrichtungen und Gewerkschaften.

Woran kann ich eine unseriöse Abmahnung erkennen?

Unseriöse Abmahnungen lassen sich oft an fehlender oder unwesentlicher Geschäftstätigkeit des Abmahnenden, kurzer Marktzugehörigkeit, überhöhten Vertragsstrafen und hoher Anzahl von Abmahnungen erkennen.

Was muss eine Abmahnung beinhalten?

Eine Abmahnung muss Angaben zum Abmahner, zur Abmahnberechtigung, zu den geltend gemachten Abmahnkosten und zur geforderten Unterlassungserklärung enthalten.

Fazit: Was ist zu tun?

Schritt 1: Prüfen Sie die Abmahnberechtigung und den Wettbewerbsverstoß.
Schritt 2: Halten Sie Fristen ein und suchen Sie rechtlichen Rat.
Schritt 3: Besprechen Sie mit einem Rechtsbeistand die geeignete Strategie und Reaktion auf die Abmahnung.
Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen mit kompetenter Beratung und Unterstützung zur Seite. Nehmen Sie Kontakt mit unserer Kanzlei auf, um Ihre rechtlichen Fragen zu klären.

Rechtsgebiet

wettbewerbsrecht-Mobile

Jederzeit für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Anwaltskooperation Lawbyte. Immer für Sie da

Adresse

STANDORT SAARBRÜCKEN 

Rechtsanwältin Anne-Kathrin Renz

Altenkesseler Str. 17 / C1

66115 Saarbrücken

E-Mail: renz@lawbyte.de

Telefon: 0681-590 961 55

STANDORT STUTTGART 

Rechtsanwalt Robin Neuwirth

Hochbruckstr. 12

70599 Stuttgart

E-Mail: neuwirth@lawbyte.de

Telefon: 0711-601 586 64

Öffnungszeiten

Mo – Fr: 8:00 – 18:00

Kontakt

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen

Ihre Daten werden zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet. Der Verwendung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen Ihres Internetproviders entstehen. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.