Aktuell wird im Auftrag der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung von Rechtsanwalt Dr. Christian Groß eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen ausgesprochen. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, IHK-Lehrgangsmaterialien und Prüfungsunterlagen ohne Erlaubnis vervielfältigt und zum Verkauf angeboten zu haben.
Details der Vorwürfe:
Den Betroffenen wird vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Materialien über die Plattform Kleinanzeigen (ehemals eBay Kleinanzeigen) zum Download anzubieten und damit zu verkaufen.
Die DIHK sieht sich in ihrer Position, Schadensersatz-, Unterlassungs- und Auskunftsansprüche geltend zu machen. Das Angebot über Kleinanzeigen wird als illegale Vervielfältigung und damit als Verstoß gegen die §§ 16, 17 und 31 UrhG gewertet.
Durch Testkäufe oder Informationen anderer Abgemahnter hat die DIHK von den Verkäufen Kenntnis erlangt.
Forderungen der DIHK:
Die DIHK verlangt von den Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskünfte über die Verkaufsaktivitäten, die Erstattung der Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz.
Die Höhe der Forderungen ist abhängig vom Einzelfall, bewegt sich jedoch in der Regel im vierstelligen Bereich.