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Abmahnung der Leo E-Commerce Ltd. durch Rechtsanwälte Von Have Fey

Fachbeitrag im Urheberrecht

Abmahnung der Leo E-Commerce Ltd. durch Rechtsanwälte Von Have Fey

Kürzlich wurde uns eine Abmahnung der Leo E-Commerce Ltd. durch die Rechtsanwälte Von Have Fey aus Hamburg wegen unberechtigter Verwendung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder vorgelegt.

Was ist der Vorwurf in der Abmahnung der Rechtsanwälte Von Have Fey im Auftrag der Leo E-Commerce Ltd.?

Der Mandantschaft wird mit der Abmahnung vorgeworfen, urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial, an welchem die Leo E-Commerce Ltd. die ausschließlichen Nutzungsrechte erworben habe, auf ihrem eBay Account im Zusammenhang mit der Bewerbung einer Jacke der Marke „Schmuddelwedda“ verwendet zu haben. Es wird geltend gemacht, dass ein nicht lizenziertes öffentliches Zugänglichmachen gemäß § 19a UrhG vorliege. Zudem sei eine Namensnennung des Fotografen nicht erfolgt, obwohl § 13 UrhG eine solche verpflichtende Bezeichnung vorsehe.

Welche Ansprüche werden mit der Abmahnung geltend?

Die Rechtsanwälte Von Have Fey machen im Namen der Leo E-Commerce Ltd. Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft sowie Schadensersatz geltend. Zudem wird die unverzügliche und vollständige Entfernung des Bildmaterials gefordert.

Darüber hinaus wird die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 278,24 € aus einem Gegenstandswert in Höhe von 2.000,00 € für den Unterlassungsanspruch gefordert, wobei darauf hingewiesen wird, dass sich der Gegenstandswert nachträglich um den Schadensersatzbetrag erhöhen kann, welcher im Nachgang zu der von der Mandantschaft geschuldeten Auskunft festgelegt werde.

Haben auch sie eine Abmahnung der Leo E-Commerce Ltd. durch die Rechtsanwälte Von Have Fey erhalten ? Das sollten Sie tun

Es ist dringend zu empfehlen, die Abmahnung rechtlich prüfen zu lassen. Die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte ohne vorherige anwaltliche Prüfung unterzeichnet werden und es sollte auch das beigefügte Muster der Unterlassungserklärung nicht voreilig unterschrieben werden.

Eine einmal unterzeichnete strafbewehrte Unterlassungserklärung ist grundsätzlich zeitlich unbegrenzt bindend und bei einem Verstoß gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung drohen empfindliche Vertragsstrafen.

Abmahnung der Anwaltskanzlei Von Have Fey für Leo E-Commerce Ltd.? Kontaktieren Sie uns gerne

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Herrn Alexander Limbach erhalten haben können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an uns wenden. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail.

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