Anwaltskooperation Lawbyte - Überregionale Anwaltskooperation Lawbyte in Stuttgart und Saarbrücken

Abmahnung von der Deutschen Umwelthilfe e.V.: Wichtige Informationen und Maßnahmen zum Schutz

Fachbeitrag im Wettbewerbsrecht

Abmahnung wegen fehlender Energieausweisangaben: Was Immobilienmakler wissen müssen

Immer öfter werde ich von Immobilienmaklern kontaktiert, die eine Abmahnung von der Deutschen Umwelthilfe e.V. aus Radolfzell erhalten haben. Diese Abmahnungen erfolgen häufig aufgrund von Verstößen gegen das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Ein typischer Grund dafür ist die Veröffentlichung von Immobilienangeboten ohne die erforderlichen Pflichtangaben gemäß § 87 GEG. Zu diesen Pflichtangaben gehören unter anderem die Angabe der Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) sowie das Baujahr der Immobilie.

Warum Sie eine Abmahnung ernst nehmen sollten

Abmahnungen seitens des Vereins Deutsche Umwelthilfe e.V. sollten keinesfalls leichtfertig behandelt werden. Oftmals scheint die geforderte Kostenpauschale die geringste Belastung zu sein, und Unterlassungserklärungen werden schnell abgegeben. Diese Vorgehensweise kann sich später rächen, besonders wenn Vertragsstrafen gefordert werden.
Eine Unterlassungserklärung sollte daher immer wohlüberlegt sein, da Verstöße hohe Vertragsstrafen in Höhe mehrerer tausend Euro nach sich ziehen können. Überstürzte Reaktionen können schwerwiegende finanzielle Konsequenzen haben.
Die gesetzten Fristen sollten ernst genommen werden, da andernfalls eine gerichtliche Auseinandersetzung droht. Die damit verbundenen Kosten belaufen sich auf einen Streitwert zwischen 20.000 und 38.000 EUR.

Was tun im Falle einer Abmahnung?

Falls Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben oder zur Zahlung einer Vertragsstrafe aufgefordert werden, empfehlen wir Ihnen folgende Schritte:
  • Bewahren Sie Ruhe: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und handeln Sie nicht vorschnell.
  • Beachten Sie die Fristen: Notieren Sie sich alle relevanten Termine, um keine Fristen zu versäumen.
  • Unterzeichnen Sie nichts voreilig und leisten Sie keine Zahlungen, bevor Sie rechtlichen Rat eingeholt haben.

Ihre Rechte und Möglichkeiten

Es ist entscheidend zu wissen, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung in der Regel lebenslang gilt und bei Verstößen hohe Vertragsstrafen drohen können. Aus diesem Grund empfehle ich dringend, solch eine Erklärung niemals ohne ausführliche rechtliche Beratung zu unterzeichnen.

Jetzt Anfrage stellen

Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Rechtsgebiet

wettbewerbsrecht-Mobile

Gerne für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Anwaltskooperation Lawbyte. Immer für Sie da

Adresse

STANDORT SAARBRÜCKEN 

Rechtsanwältin Anne-Kathrin Renz

Altenkesseler Str. 17 / C1

66115 Saarbrücken

E-Mail: renz@lawbyte.de

Telefon: 0681-590 961 55

STANDORT STUTTGART 

Rechtsanwalt Robin Neuwirth

Hochbruckstr. 12

70599 Stuttgart

E-Mail: neuwirth@lawbyte.de

Telefon: 0711-601 586 64

Öffnungszeiten

Mo – Fr: 8:00 – 18:00

Kontakt

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen

Ihre Daten werden zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet. Der Verwendung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen Ihres Internetproviders entstehen. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.