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Abmahnung Marke

Fachbeitrag im Markenrecht

Einleitung

Der ungenehmigte Verkauf von Markenprodukten, die Werbung für No-Name-Produkte mit bekannten Slogans oder der Handel mit Plagiaten sind Verstöße gegen Markenrechte. Solche Verletzungen können zu Abmahnungen führen, da Markeninhabern durch das Markenrecht weitreichende Schutzrechte zustehen, darunter Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderungen. Dieser Blogbeitrag bietet einen umfassenden Überblick über Abmahnungen im Markenrecht sowie praktische Ratschläge für den Umgang mit einer solchen Situation.
Markenrechtsverletzungen können schnell und unbeabsichtigt geschehen. Eine Abmahnung hat gravierende rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Deshalb ist es wichtig, sich über die rechtlichen Grundlagen zu informieren und das richtige Vorgehen bei Erhalt einer Abmahnung zu kennen. Wir geben Ihnen wertvolle Einblicke und Tipps für den Ernstfall.

Wichtige Aspekte

  • Exklusive Markenrechte: Markeninhaber haben das alleinige Recht, ihre Marke geschäftlich zu nutzen.
  • Verletzung von Markenrechten: Die unautorisierte Nutzung einer Marke durch Dritte stellt eine Verletzung dieser Rechte dar.
  • Reaktion auf Verstöße: Markeninhaber können durch Abmahnungen auf Verletzungen ihrer Rechte reagieren.
  • Unterlassungserklärung: Verletzer müssen sich verpflichten, Verstöße zu unterlassen, und im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe zahlen.
  • Schadensersatz: Markeninhaber können Schadensersatz und Anwaltskosten beanspruchen.

Definition und Zweck einer Abmahnung im Markenrecht

Eine Abmahnung im Markenrecht soll den Verletzer auf seine Rechtsverletzung hinweisen und ihn zur sofortigen Unterlassung bewegen. Sie ist ein außergerichtliches Mittel, um kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden. In der Regel wird der Abmahnung eine Unterlassungserklärung beigefügt, die bei erneuter Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe vorsieht.

Ziel und Inhalt einer Abmahnung

Das Hauptziel einer Abmahnung im Markenrecht ist die Beseitigung der Wiederholungsgefahr. Sie enthält eine detaillierte Beschreibung des Sachverhalts der Markenverletzung, eine rechtliche Begründung und die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Häufig werden auch Ansprüche auf Erstattung von Anwaltskosten und Schadensersatz geltend gemacht.

Voraussetzungen für eine Abmahnung

Eine Abmahnung im Markenrecht ist nur gerechtfertigt, wenn eine tatsächliche Rechtsverletzung vorliegt. Gemäß § 14 MarkenG muss die Marke im geschäftlichen Verkehr genutzt werden, die Marken identisch oder verwechselbar ähnlich sein und die betreffenden Waren- und Dienstleistungsklassen ebenfalls identisch oder ähnlich sein. Private Nutzung fällt üblicherweise nicht unter das Abmahnrecht.

Zulässigkeit einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung

Eine Abmahnung im Markenrecht ist nur unter spezifischen Bedingungen erlaubt. Es muss eine nachweisbare Verletzung der Markenrechte vorliegen, etwa durch die unerlaubte Nutzung einer identischen oder ähnlichen Marke für vergleichbare Produkte oder Dienstleistungen.

Kriterien für eine Markenrechtsverletzung

Gemäß § 14 MarkenG liegt eine Markenrechtsverletzung vor, wenn:

  • Die Marke im geschäftlichen Verkehr verwendet wird.
  • Die Marken identisch oder verwechselbar ähnlich sind.
  • Die betroffenen Waren- und Dienstleistungsklassen identisch oder ähnlich sind.
  • Der Abgemahnte die fremde Marke markenmäßig nutzt.

Unberechtigte Abmahnungen

Nicht jede Abmahnung ist rechtlich begründet. Bei fehlender Rechtsverletzung kann die Abmahnung zurückgewiesen werden. Ebenso ist eine Marke, die in den letzten fünf Jahren nicht genutzt wurde oder nur für private Zwecke verwendet wurde, nicht durch das Markenrecht geschützt und somit nicht abmahnfähig.

Konsequenzen einer markenrechtlichen Abmahnung

Eine gerechtfertigte markenrechtliche Abmahnung hat für den Abgemahnten mehrere Konsequenzen. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung können weitere Ansprüche geltend gemacht werden:

  • Unterlassungserklärung und Vertragsstrafe: Durch die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte, die Markenrechtsverletzung zu unterlassen. Bei einem erneuten Verstoß wird eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe je nach Schwere des Verstoßes mehrere Tausend Euro betragen kann.
  • Auskunfts- und Herausgabeansprüche: Der Markeninhaber hat das Recht, Auskunft über die Umsätze mit den widerrechtlich gekennzeichneten Waren zu verlangen. Zudem kann er beanspruchen, dass die widerrechtlich gekennzeichneten Waren entweder herausgegeben oder vernichtet werden.
  • Schadensersatz und Anwaltskosten: Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Verletzers steht dem Markeninhaber Schadensersatz zu. Zusätzlich kann er die Erstattung der Anwaltskosten verlangen, die sich nach dem Gegenstandswert der Abmahnung berechnen und erheblich sein können.

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung?

Hier sind einige Ratschläge für den Umgang mit einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung:

  • Ruhe bewahren und Fristen beachten: Vermeiden Sie Panik und lesen Sie die Abmahnung gründlich durch. Notieren Sie sich alle gesetzten Fristen, um angemessen darauf reagieren zu können.
  • Prüfung der Abmahnung: Überprüfen Sie sorgfältig, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist. Existiert tatsächlich eine Markenrechtsverletzung? Prüfen Sie auch die Legitimität des Absenders und ob dieser berechtigt ist, die Abmahnung auszusprechen.
  • Rechtliche Beratung einholen: Es ist ratsam, einen Anwalt für Markenrecht zu konsultieren. Ein Anwalt kann die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und Ihnen fundierte Ratschläge für die nächsten Schritte geben.

Modifizierte Unterlassungserklärung: Unterzeichnen Sie die vorgelegte Unterlassungserklärung nicht vorschnell. Lassen Sie diese von Ihrem Anwalt prüfen und gegebenenfalls abändern. Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann Ihnen helfen, übermäßige Verpflichtungen zu vermeiden und die Vertragsstrafe angemessen zu gestalten.

Abwehr unberechtigter Abmahnungen: Wenn Sie glauben, dass die Abmahnung unberechtigt ist, können Sie die Forderungen zurückweisen. Formulieren Sie ein entsprechendes Schreiben, in dem Sie die Gründe für die Unzulässigkeit der Abmahnung darlegen. Bei einer unberechtigten Abmahnung können Sie auch Schadensersatz für die entstandenen Anwaltskosten geltend machen.

Diese Schritte helfen Ihnen, angemessen auf eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung zu reagieren und Ihre rechtlichen Interessen zu schützen.

Für Rechteinhaber: Wie gehe ich vor, wenn ich abmahnen möchte?

Wenn Sie als Markeninhaber gegen Verletzungen Ihrer Marke vorgehen möchten, sind hier die Schritte, die Sie beachten sollten:

Dokumentation und Beweissicherung: Dokumentieren Sie die vermutete Markenrechtsverletzung sorgfältig. Sammeln Sie alle relevanten Beweise wie Screenshots von Online-Shops, in denen die verletzenden Produkte angeboten werden. Eine gründliche Beweissicherung bildet die Basis für eine erfolgreiche Abmahnung.

Rechtliche Beratung und Abmahnung formulieren: Beauftragen Sie einen Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Dieser wird die Sachlage prüfen und eine rechtlich wirksame Abmahnung formulieren. Der Anwalt kann Ihnen auch dabei helfen, die Höhe der Vertragsstrafe und mögliche Schadensersatzansprüche festzulegen.

Risiken und Kosten: Es ist wichtig sicherzustellen, dass Ihre Abmahnung rechtlich fundiert ist, um mögliche Gegenansprüche zu vermeiden. Eine qualifizierte juristische Beratung hilft Ihnen dabei, die Risiken zu minimieren und sicherzustellen, dass Ihre Abmahnung wirksam ist.

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