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Abmahnung des Herrn Michael Bihlmayer wegen Urheberrechtsverletzung

Fachbeitrag im Urheberrecht

Abmahnung des Herrn Michael Bihlmayer wegen Urheberrechtsverletzung? Haben auch Sie eine Abmahnung des Herrn Michael Bihlmayer durch die Lieb Rechtsanwälte erhalten?

Aktuell liegt uns eine Abmahnung des Herrn Michael Bihlmayer zur Bearbeitung vor, die dieser durch die Kanzlei Lieb Rechtsanwälte aus Erlangen aussprechen lässt.

In der Abmahnung wird mitgeteilt, dass Herr Michael Bihlmayer verständiger Fotograf und Illustrator sei und seine Grafiken und Illustrationen über Internetportale wie www.chromorange.de vertreibe.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung: Was wirft Herr Michael Bihlmayer dem Empfänger der Abmahnung vor?

Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung vorgeworfen, eine Grafik, deren Urheber Herr Michael Bihlmayer sei, rechtswidrig ohne gültige Lizenz in sozialen Medien öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Durch die nicht lizenzierte Veröffentlichung der Grafik greife unsere Mandantschaft angeblich rechtswidrig in das ausschließliche Recht des Urhebers auf Vervielfältigung gemäß §§ 15 Abs.1 Nr. 1; 16 Abs. 1 UrhG sowie in das ausschließliche Recht des Urhebers auf öffentliche Zugänglichmachung aus § 19a UrhG ein.

In der Abmahnung wird behauptet, die betreffende Grafik sei als Werk der bildenden und angewandten Kunst gemäß § 2 Abs. 1 Mr. 4 UrhG urheberrechtlich zugunsten des Herrn Michael Bihlmayer geschützt.

In der Abmahnung wird auf eine Grafik Bezug genommen, die ein Schild zur sogenannten „2 G Nachweispflicht“ zeigt, wie sie während der Corona-Pandemie vielfach verwendet wurden. Bereits aus diesem Grund erscheint es fraglich, ob eine solche Grafik überhaupt urheberrechtlichen Schutz genießen kann. Es könnte bereits an der erforderlichen Schöpfungshöhe fehlen.

Unsere Mandantschaft wird in der Abmahnung aufgrund der angeblichen Urheberrechtsverletzung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von    1.184,00 € aufgefordert. Darüber hinaus soll unsere Mandantschaft Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 887,03 € erstatten. Die gegenüber unserem Mandanten erhobene Forderung beträgt daher insgesamt 2.071,03 €.

Ist die Abmahnung des Herrn Michael Bihlmayer berechtigt?

Aus unserer Sicht bestehen bereits grundsätzlich erhebliche Bedenken bezüglich der Berechtigung der Abmahnung, da bereits nicht sicher feststeht, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.

Auch die geforderte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung unterzeichnet werden, da derartige Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen häufig zum Nachteil des Abgemahnten formuliert sind. Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung behält auch zeitlich unbegrenzt, häufig ein Leben lang, Gültigkeit und kann bis auf sehr wenige Ausnahmen im Nachhinein nicht mehr widerrufen oder angefochten werden.

Daher ist bei der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung Vorsicht geboten.

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung sollte keinesfalls ignoriert werden

Wer eine Abmahnung wegen des Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung im Briefkasten vorfindet ist häufig geneigt, diese als Fake oder Abzocke abzutun und die Abmahnung zu ignorieren und in den Papierkorb zu werfen.

In den allermeisten Fällen urheberrechtlicher Abmahnungen handelt es sich jedoch weder um einen Fake, noch um Betrug oder Abzocke.

Daher ist es wichtig, bei Erhalt einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung diese unbedingt ernst zu nehmen und einer fundierten rechtlichen Prüfung zu unterziehen.

Dabei sollte insbesondere geprüft werden

  • ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt
  • ob die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu Ihren Gunsten abgeändert werden muss.
  • ob die geltend gemachten Zahlungsforderungen berechtigt sind oder reduziert werden sollten.

Das bloße Einstellen der Verletzungshandlung genügt nicht

Häufig sind Mandanten der Meinung, dass es genügt, die fragliche Urheberrechtsverletzung durch Löschen des jeweiligen Bildes bzw. der Grafik einzustellen. Dies ist jedoch falsch. Vielmehr hat der Rechteinhaber einen Anspruch gegen den Verletzer auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, um die sogenannte Wiederholungsgefahr auszuräumen. Dies bedeutet, dass der Verletzer sich verpflichten muss, im Wiederholungsfalle eine Vertragsstrafe an den Rechteinhaber zu bezahlen. Diese Vertragsstrafe kann im Einzelfall erheblich sein.

Kontaktieren Sie uns bei Erhalt einer Abmahnung des Herrn Michael Bihlmayer

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Herrn Michael Bihlmayer erhalten haben kontaktieren Sie uns jederzeit gerne. Wir geben Ihnen im Rahmen einer Erstberatung eine Einschätzung zudem in Ihrem konkreten Fall sinnvollen Vorgehen. Senden Sie hierzu die Abmahnung an info@lawbyte.de

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